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   BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65   

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https://dejure.org/1965,4774
BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65 (https://dejure.org/1965,4774)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1965 - 4 StR 576/65 (https://dejure.org/1965,4774)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1965 - 4 StR 576/65 (https://dejure.org/1965,4774)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines schweren Raubes - Verabredung zu einem Verbrechen - Erpressung zu einem Bankraub durch einen anderen Tatbeteiligten - Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - Begehung eines Waffenvergehens - Diebstahl eines PKWs

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
    Es kann keine Rede davon sein, daß sie etwa nur "Ausschau halten" wollten und sich die Entschließung, ob sie die Tat überhaupt begehen sollten, vorbehalten hätten (vgl. BGHSt 12, 306, 308) [BGH 03.12.1958 - 2 StR 500/58].

    Nach den zur Verfahrensrüge (I 2) mitgeteilten Urteilsfeststellungen haben die Angeklagten ihren Plan am 11. Dezember 1964 nicht "aus freien Stücken" (§ 49 a Abs. 3 Nr. 2 StGB), sondern wegen der sicheren Voraussicht seines Scheiterns aufgegeben; sie befürchteten, daß sie "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ergriffen und verhaftet würden; nur deshalb, weil es ihnen "sinnlos" erschien, haben sie von der Tatausführung Abstand genommen (BGHSt 9, 48, 50, 52 [BGH 28.02.1956 - 5 StR 352/55]mit nachweisen; BGHSt 12, 306, 308, 309 [BGH 03.12.1958 - 2 StR 500/58]; 20, 279) [BGH 05.10.1965 - 2 StR 389/65].

  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
    Die Auffassung, daß die gegen ihn verhängte Strafe übermäßig hoch, also nicht mehr schuldangemessen sei (vgl. BGHSt 7, 28, 32) [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54], teilt der Senat nicht.
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
    Das Verbot der Schlechterstellung steht nicht entgegen (BGHSt 5, 168, 178) [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53].
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
    Er ist deshalb der schweren räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) und nicht des schweren Raubes schuldig, wie das Landgericht angenommen hat (BGHSt 7, 252).
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
    Nach den zur Verfahrensrüge (I 2) mitgeteilten Urteilsfeststellungen haben die Angeklagten ihren Plan am 11. Dezember 1964 nicht "aus freien Stücken" (§ 49 a Abs. 3 Nr. 2 StGB), sondern wegen der sicheren Voraussicht seines Scheiterns aufgegeben; sie befürchteten, daß sie "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ergriffen und verhaftet würden; nur deshalb, weil es ihnen "sinnlos" erschien, haben sie von der Tatausführung Abstand genommen (BGHSt 9, 48, 50, 52 [BGH 28.02.1956 - 5 StR 352/55]mit nachweisen; BGHSt 12, 306, 308, 309 [BGH 03.12.1958 - 2 StR 500/58]; 20, 279) [BGH 05.10.1965 - 2 StR 389/65].
  • BGH, 05.10.1965 - 1 StR 389/65

    Versuch der Vergewaltigung - Strafbefreiender Rücktritt - Menses der überfallenen

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
    Nach den zur Verfahrensrüge (I 2) mitgeteilten Urteilsfeststellungen haben die Angeklagten ihren Plan am 11. Dezember 1964 nicht "aus freien Stücken" (§ 49 a Abs. 3 Nr. 2 StGB), sondern wegen der sicheren Voraussicht seines Scheiterns aufgegeben; sie befürchteten, daß sie "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ergriffen und verhaftet würden; nur deshalb, weil es ihnen "sinnlos" erschien, haben sie von der Tatausführung Abstand genommen (BGHSt 9, 48, 50, 52 [BGH 28.02.1956 - 5 StR 352/55]mit nachweisen; BGHSt 12, 306, 308, 309 [BGH 03.12.1958 - 2 StR 500/58]; 20, 279) [BGH 05.10.1965 - 2 StR 389/65].
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
    Sie nimmt, ohne seinen Inhalt im einzelnen mitzuteilen (BGHSt 3, 213), Bezug auf einen vor der Hauptverhandlung schriftsätzlich gestellten Beweisantrag des Verteidigers und weist darauf hin, daß Jutta F. zunächst zur Hauptverhandlung geladen, ihre Ladung wegen Schwangerschaftsbeschwerden jedoch wieder rückgängig gemacht worden sei.
  • RG, 06.05.1926 - II 302/26

    1. Begründet die Einheitlichkeit des Zieles Tateinheit zwischen zwei an sich

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
    Fortsetzungszusammenhang scheidet mangels Gleichartigkeit der verwirkten Tatbestände ebenfalls aus; die räuberische Erpressung richtet sich, anders als der Diebstahl, nicht nur gegen das Eigentum und den Gewahrsam des Verletzten, sondern auch gegen seine Entschlußfreiheit (RGSt 60, 241, 242).
  • BGH, 26.11.1957 - 1 StR 227/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
    Das ist jedoch erforderlich, weil § 49 a StGB keine selbständige Strafvorschrift enthält (BGH Urt. v. 26. November 1957 - 1 StR 227/56 - mit Nachweisen).
  • BGH, 26.02.1963 - 5 StR 579/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
    Die Verurteilung aus § 49 a Abs. 2 StGB in Verbindung mit §§ 249, 250 StGB oder § 255 StGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Angeklagten mit dem Diebstahl des PKW bereits einen Teil ihrer gesamten Verabredung verwirklicht hatten (BGH Urt. v. 26. Februar 1963 - 5 StR 579/62 -).
  • RG, 19.03.1935 - 1 D 108/35

    1. Zum Begriffe "in Aussicht nehmen" im § 49 b StGB. 2. Welches Rechtsgut schützt

  • RG, 07.04.1932 - III 100/32

    Was versteht § 1 des Ges. geg. Waffenmißbrauch v. 28. März 1931 unter "Führen

  • BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68

    Fortsetzungszusammenhang zwischen Diebstahl und Raub - Gleichartigkeit der

    Zwischen Diebstahl und Raub ist daher, ebenso wie zwischen Diebstahl und räuberischer Erpressung (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 1965 - 4 StR 576/65 -) Fortsetzungszusammenhang nicht möglich.
  • BGH, 26.06.1973 - 1 StR 111/73

    Vorausetzungen einer fortgesetzten Tat - Vorliegen von Umständen die die Anhörung

    Der räuberische Diebstahl richtet sich, ebenso wie der Raub und die räuberische Erpressung, nicht nur gegen das Eigentum und den Gewahrsam des Verletzten, sondern auch gegen die persönliche Freiheit und Unverletzlichkeit des Opfers und damit gegen ein Rechtsgut von anderer Wesensart; zwischen Diebstahl und räuberischem Diebstahl ist daher ein Fortsetzungszusammenhang ebensowenig möglich wie zwischen Diebstahl und Raub (BGH NJW 1968, 1292) oder zwischen Diebstahl und räuberischer Erpressung (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1965 - 4 StR 576/65).
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